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Bundesrat lehnt zusätzliche Wohneigentumsförderung ab
Am 18. September 2026 hat der Bundesrat den Bericht «Wohneigentumsförderung: eine Auslegeordnung» verabschiedet. Er kommt zum Schluss, dass zusätzliche staatliche Förderung «wenig zielführend» sei. Ein Überblick über den Entscheid und die Instrumente, die weiterhin gelten.
hypothek.ch
29.09.2026
3 min
Der Bericht und sein Auftrag
Grundlage des Entscheids ist das Postulat 23.4323, mit dem das Parlament vom Bundesrat einen umfassenden Überblick über die bestehenden und möglichen Instrumente zur Wohneigentumsförderung verlangt hatte. Der Bundesrat hat den Bericht «Wohneigentumsförderung: eine Auslegeordnung» am 18. September 2026 gutgeheissen. Die Analyse listet die heutigen Fördermassnahmen auf und prüft, ob eine Ausweitung sinnvoll wäre. Die Antwort fällt zurückhaltend aus: Neue Subventionen oder gezielte Förderprogramme würden den Kaufzugang nicht nachhaltig verbessern.
Die Argumente gegen einen Ausbau
Der Bericht führt zwei Hauptgründe an, warum eine breitere Förderung als «wenig zielführend» eingestuft wird.
Preistreibende Wirkung ohne Angebotserweiterung: Zusätzliche Kaufkraft durch staatliche Zuschüsse würde bei knappem Angebot zu höheren Preisen führen. Der Bericht hält dazu fest: «Wenn Haushalte dank staatlicher Unterstützung mehr Geld für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung haben, ohne dass zusätzlicher Wohnraum entsteht, kann dies die Nachfrage und damit die Preise zusätzlich erhöhen.» In wachstumsstarken Regionen wie dem Grossraum Zürich, Genf oder Zug würde ein solcher Effekt am stärksten wirken.
Hoher fiskalischer Aufwand: Eine Unterstützung von rund 1000 zusätzlichen Käufen pro Jahr würde nach den Modellrechnungen des Berichts langfristig rund eine Milliarde Franken kosten. Die Kosten-Nutzen-Bilanz sei damit schlecht, weil die Massnahme nur einen kleinen Teil der jährlich vergebenen Hypotheken erfasse.
Ausgangslage: Wohneigentumsquote leicht rückläufig
Die Wohneigentumsquote in der Schweiz liegt gemäss dem Bericht bei 35.7 Prozent (Stand 2024) und damit tendenziell leicht tiefer als vor einigen Jahren. Junge Familien ohne Erbschaft oder ohne Vorbezug aus der zweiten Säule haben besondere Schwierigkeiten, Wohneigentum zu erwerben. Als Haupthürden werden die gestiegenen Immobilienpreise, die Anforderungen an das harte Eigenkapital sowie die kalkulatorische Tragbarkeit genannt.
Bestehende Instrumente bleiben in Kraft
Trotz des Verzichts auf neue Programme bestehen zahlreiche Instrumente, die Käuferinnen und Käufer weiter nutzen können.
- Vorbezug oder Verpfändung der Pensionskasse: Guthaben aus der zweiten Säule können für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum eingesetzt oder verpfändet werden.
- Vorbezug der Säule 3a: Analog dazu lässt sich das Kapital der gebundenen Vorsorge für den Wohneigentumserwerb einsetzen.
- Erhöhter maximaler Beitrag Säule 3a: Erwerbstätige mit Pensionskasse können 2026 bis zu 7'258 Franken einzahlen. Für Selbstständige ohne 2. Säule gelten die 20-Prozent-Regel und ein höheres Maximum.
- Programme der Schweizerischen Stiftung für Wohnbau- und Eigentumsförderung (SFWE): Zinsgünstige Darlehen für Genossenschaften und einzelne Bauträger.
- Landwirtschaftliche Strukturhilfedarlehen: Zinslose Investitionskredite für bäuerliche Wohnbauprojekte.
- Kantonale Programme: Einzelne Kantone unterstützen Erstkäufe über Bürgschaften oder Darlehen, insbesondere im ländlichen Raum.
Reform Eigenmietwert als parallele Baustelle
Zeitgleich zur Auslegeordnung läuft die Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Ab 2029 soll der Eigenmietwert für selbstbewohnte Immobilien am Hauptwohnsitz entfallen. Im Gegenzug entfallen die Abzüge für Unterhalts- und Schuldzinsen weitgehend. Für Ersterwerber ist ein befristeter Schuldzinsabzug vorgesehen. Der Bundesrat verweist im aktuellen Bericht auf diese Reform als indirekte Entlastung, ohne sie jedoch als primäres Förderinstrument einzuordnen.
Was der Bundesrat als Nächstes plant
Der Bericht enthält eine kleinere Anpassung: Der Bundesrat will die Förderung im ländlichen Raum bereinigen und Doppelspurigkeiten zwischen der SFWE und den landwirtschaftlichen Strukturhilfen abbauen. Neue Bundesmittel sind mit dieser Anpassung nicht verbunden. Weitergehende Massnahmen wie steuerliche Anreize für Ersterwerber oder eine Ausweitung der Bürgschaften auf gesamtschweizerischer Ebene werden nicht weiterverfolgt.
Einordnung
Der Entscheid bestätigt die Linie der letzten Jahre. Bereits die Kommission für Wirtschaft und Abgaben und die Finma hatten sich zurückhaltend zu einer Ausweitung geäussert, weil sie Fehlanreize im Hypothekarmarkt befürchten. Für angehende Käuferinnen und Käufer bedeutet der Bericht: Die Rahmenbedingungen bleiben, wie sie sind. Wer Wohneigentum erwerben will, muss weiter 20 Prozent Eigenkapital nachweisen, wovon mindestens 10 Prozent ausserhalb der zweiten Säule stammen. Und die Tragbarkeit wird weiterhin mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund fünf Prozent geprüft. Quellen: Medienmitteilung Bundesrat, Baublatt.
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