Bewertung & Kauf
In 13 Schritten zum Eigenheim: Der Weg von der Besichtigung bis ins Grundbuch
Von der ersten Besichtigung bis zur notariellen Beurkundung: Dieser Leitfaden führt in 13 Schritten durch den Weg zum Eigenheim und zeigt, worauf es bei der Finanzierung und beim Zinsvergleich ankommt.
hypothek.ch
23.06.2026
4 min
Der Kauf eines Eigenheims gehört für die meisten Menschen zu den grössten finanziellen Transaktionen ihres Lebens, und er ist selten eine Sache von wenigen Tagen. Zwischen dem Moment, in dem eine Liegenschaft zum ersten Mal besichtigt wird, und jenem, in dem der Notar den Eigentumswechsel ins Grundbuch einträgt, liegt eine ganze Reihe von Etappen, die aufeinander aufbauen. Wer den Ablauf kennt, behält den Überblick und trifft die weitreichenden Entscheidungen mit dem nötigen Vorlauf. Der folgende Leitfaden führt der Reihe nach durch den Weg zum Eigenheim, von der Erstbesichtigung bis zur notariellen Beurkundung.
1. Immobilie besichtigen
Am Anfang steht die Besichtigung der Wunschimmobilie. Hier verschaffen Sie sich einen direkten Eindruck vom Zustand des Objekts, von der Lage und vom Umfeld. Es ist die Gelegenheit, Fragen zu stellen und jene Details zu prüfen, die für den Kaufentscheid den Ausschlag geben.
2. Interesse bekunden
Entspricht die Liegenschaft Ihren Vorstellungen, bekunden Sie Ihr Interesse gegenüber der Verkäuferschaft oder dem Makler. Dieser Schritt erfolgt meist formlos. Er signalisiert, dass Sie ernsthaft erwägen, ein Angebot abzugeben.
3. Kaufpreisangebot abgeben
Auf die Interessenbekundung folgt das schriftliche Kaufpreisangebot. Es sollte gut überlegt sein, denn es bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen.
4. Finanzierungsbestätigung einholen, sofern nötig
In gewissen Fällen verlangt die Verkäuferschaft bereits für das Kaufpreisangebot eine Finanzierungsbestätigung. Diese belegt, dass die finanziellen Mittel für den Kauf vorhanden sind und die Tragbarkeit geprüft wurde. In der Regel erhalten Sie eine solche Bestätigung bei Ihrer Hausbank. Auch ein unabhängiger Finanzierungspartner kann sie nach Prüfung der Unterlagen ausstellen.
5. Zuschlag erhalten
Erhalten Sie den Zuschlag, ist Ihr Angebot angenommen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Kaufmodalitäten konkretisiert.
6. Reservationsvertrag unterzeichnen
Häufig folgt nun die Unterzeichnung eines Reservationsvertrags, der die Immobilie verbindlich für Sie reserviert. Üblich ist eine Reservationsgebühr, die später an den Kaufpreis angerechnet wird.
7. Hypothek: Zinsen vergleichen
Bevor Sie sich auf einen Kapitalgeber festlegen, sollten Sie unbedingt einen Zinsvergleich einholen. Der Schweizer Markt zählt eine grosse Zahl von Anbietern, und die Konditionen unterscheiden sich teils erheblich. Schon eine kleine Differenz beim Zinssatz summiert sich über die Laufzeit einer Hypothek zu beträchtlichen Beträgen. Sie können die Offerten selbst einholen und gegenüberstellen oder einen Vermittler einschalten, der die Angebote mehrerer Kapitalgeber vergleicht und die Verhandlungen für Sie übernimmt. Entscheidend ist, dass Sie nicht das erstbeste Angebot annehmen, sondern eine fundierte Vergleichsbasis schaffen.
8. Entscheid für eine Offerte
Nun entscheiden Sie sich verbindlich für einen Kapitalgeber. Dabei legen Sie auch das Produkt fest, also eine SARON- oder eine Festhypothek, sowie die Laufzeit.
9. Kontoeröffnung beim Kapitalgeber
Steht der Kapitalgeber fest, eröffnen Sie bei ihm ein Konto. Es dient dazu, das Eigenkapital einzuzahlen und die Zinszahlungen abzuwickeln. In den meisten Fällen ist die Kontoführung kostenlos.
10. Überweisung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital wird auf das Konto beim Kapitalgeber überwiesen. Soweit vorgesehen, erfolgen dabei auch die Vorbezüge aus der zweiten und dritten Säule.
11. Unterzeichnung der Kreditverträge
Die Kreditverträge für die Hypothek werden ausgearbeitet und von beiden Parteien unterzeichnet. Damit ist die Hypothek formell abgeschlossen und fixiert.
12. Erstellung des Zahlungsversprechens
Der Kapitalgeber stellt ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen aus. Es sichert der Verkäuferschaft rechtlich verbindlich zu, dass der Kaufpreis finanziert ist und die finanzierende Bank die Zahlung nach Beurkundung und Eigentumsübertragung leistet.
13. Beurkundungstermin und Eigentumsübertragung
Schliesslich kommt es zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Bei diesem Termin werden alle relevanten Dokumente unterzeichnet, und der Kauf wird rechtlich bindend. Die Notarin oder der Notar sorgt für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Beurkundung und Eigentumsübertragung müssen nicht zwingend zusammenfallen, sondern können auch zeitversetzt stattfinden, etwa drei Monate später.
Mit der Beurkundung und der Eigentumsübertragung ist der Kaufprozess abgeschlossen, und Sie dürfen sich offiziell als Eigentümerin oder Eigentümer Ihrer neuen Immobilie betrachten. Jeder der beschriebenen Schritte trägt dazu bei, den Erwerb so reibungslos und sicher wie möglich zu gestalten. Wer früh plant und insbesondere die Finanzierung sorgfältig vergleicht, verschafft sich nicht nur Ruhe im Ablauf, sondern oft auch einen spürbaren finanziellen Vorteil.
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