Kaufprozess
Immobilienkauf: Einmalige und wiederkehrende Kosten im Überblick
Eine fundierte Immobilienfinanzierung erfordert die Berücksichtigung sämtlicher einmaliger Erwerbsnebenkosten sowie der langfristigen, wiederkehrenden Belastungen. Die präzise Kalkulation von Handänderungssteuern, Notariatsgebühren und laufenden Unterhaltskosten bildet das Fundament für eine realistische Budgetplanung.
hypothek.ch
26.03.2026
3 min

Einmalige Kosten beim Erwerb
Unter die einmaligen Kosten fallen die sogenannte Handänderungssteuer, allfällige Maklerprovision, Kosten für den Grundbucheintrag, Kosten für die Ausstellung des Schuldbriefes sowie allfällige Kapitalauszahlungssteuern.
Steuern und Maklergebühren
Hierzulande wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück kantonal geregelt und besteuert. Diese sogenannte Handänderungssteuer beträgt in den meisten Fällen ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Es gibt jedoch einige Kantone, die keine Handänderungssteuer verrechnen – beispielsweise die Kantone Zürich und Baselland. Wird ein Makler für den Erwerb von Eigentum eingesetzt, so beträgt die Vermittlung in den meisten Fällen zwischen zwei bis vier Prozent des Kaufpreises.
Notariatskosten und Grundbuch
Aufgrund der Tatsache, dass ein Kaufvertrag zwingend schriftlich erfolgen und öffentlich beurkundet werden muss, fallen auch Notariatsgebühren an. Darunter werden die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages sowie der Eintrag in das Grundbuch verstanden. Darüber hinaus wird aufgrund der Aufnahme einer Hypothek die zu erwerbende Immobilie als Sicherheit verpfändet. Auf welche Höhe sich diese Gebühren exakt belaufen, ist ebenfalls kantonal geregelt; Sie können diese beim lokal zuständigen Notariat in Erfahrung bringen.
Steuerliche Folgen des Vorbezugs
Zuletzt bei den einmaligen Kosten zu erwähnen ist die Kapitalauszahlungssteuer, die im Falle eines Vorbezugs von Vorsorgegeldern für die Erbringung der Eigenmittel fällig wird. Diese Kosten gehen in der Gesamtbeurteilung der Kosten oftmals vergessen. Die Höhe dieser Kosten ist wiederum kantonal geregelt, und man rät daher, eine exakte Auskunft über die tatsächliche Höhe beim Steueramt des jeweiligen Kantons oder der jeweiligen Gemeinde einzuholen.
Regelmässige Kosten im Wohneigentum
Unter regelmässigen oder wiederkehrenden Kosten werden Hypothekarzinsen, Amortisation, Unterhalts- und Nebenkosten verstanden. Diese Kosten belaufen sich in Summe auf ungefähr drei bis fünf Prozent des Immobilienwerts.
Zinsen und Amortisation
Für den Kreditbetrag, welchen Ihnen ein Finanzinstitut leiht, müssen quartalsweise Zinsen bezahlt werden. Je nach Anbieter variieren die Zinssätze stark, weshalb ein Vergleich von Offerten unabdingbar ist. Bei den Amortisationskosten wird jährlich ein Teil der Hypothekarsumme zurückbezahlt, sodass mit der Zeit immer mehr von Ihrer Immobilie auch wirklich Ihnen gehört.
Unterhalt und öffentliche Abgaben
Letztlich machen die Unterhalts- und Nebenkosten ca. ein Prozent des Kaufpreises aus und müssen jährlich ebenfalls in die Budgetplanung einkalkuliert werden. Dazu gehören auch öffentliche Abgaben wie eine allfällige Liegenschaftssteuer (je nach Kanton), aber auch regelmässige Renovationen und Reparaturen am Haus zählen dazu.
Steuerliche Auswirkungen und Eigenmietwert
Schlussendlich muss ebenfalls erwähnt werden, dass sich der Immobilienerwerb auch auf die jährliche Steuerrechnung auswirkt. Zins- und Unterhaltskosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gleichzeitig wird Ihnen aber das Steueramt den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen anrechnen. Generell lässt sich sagen, dass hinsichtlich der anfallenden Kosten verschiedene Faktoren beim Erwerb von Eigenheim beachtet werden müssen. Bevor überhaupt Eigentum erworben wird, sollte das Augenmerk nicht nur auf die regelmässigen, sondern auch zwingend auf die einmaligen Kosten gelegt werden.
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