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Regulierung

Eigenmietwert-Abschaffung: Auswirkungen für Eigenheimbesitzer

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts markiert einen fundamentalen Systemwechsel in der Schweizer Liegenschaftsbesteuerung. Mit dem Wegfall der fiktiven Einkommensbesteuerung gehen drastische Einschränkungen bei den Abzügen für Schuldzinsen und Unterhaltskosten einher.

hypothek.ch

23.12.2024

3 min

Luzern, Brücke, Fluss

Was steht nun an? 

Nach über sieben Jahren intensiver Diskussion hat das Schweizer Parlament in der Wintersession 2024 einen bedeutenden Beschluss gefasst: die Abschaffung des Eigenmietwerts für Haupt- und Zweitwohnsitze. Doch bevor dieser Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung endgültig in Kraft tritt, muss die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in einer Volksabstimmung bestätigt werden. Damit steht ein entscheidendes Jahr bevor, das Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen sowie Hypothekennehmer genau im Auge behalten sollten. Eine Zusammenfassung des Entscheids ist hier zu finden.

Was ist der Eigenmietwert und warum wird er abgeschafft?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Haus- und Wohnungseigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn man seine Immobilie selbst bewohnt. Diese Regelung stammt aus den 1930er-Jahren und diente ursprünglich zur Stabilisierung der Staatsfinanzen. Gleichzeitig konnten jedoch Steuerabzüge für Hypothekarzinsen, Unterhalt und Reparaturen geltend gemacht werden, was Investitionen förderte und Eigentümer mit hohen Hypotheken entlastete.

Im Laufe der Jahre geriet der Eigenmietwert jedoch zunehmend in die Kritik. Viele Eigentümer empfinden die Versteuerung als unfair, insbesondere wenn ihre Hypotheken bereits amortisiert sind und sie keine größeren Abzüge mehr geltend machen können. Die geplante Abschaffung soll das Steuersystem vereinfachen, birgt jedoch auch neue Herausforderungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Abschaffung des Eigenmietwerts für Haupt- und Zweitwohnsitze.
  • Einschränkung der Abzugsmöglichkeiten für Unterhalt und Schuldzinsen (neu quotal-restriktive Methode).
  • Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften auf kantonaler Ebene zur Entlastung der Bergkantone.

Auswirkungen auf Eigenheimbesitzer und Immobilienbesitzer

Für viele Eigentümer könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den ersten Blick eine finanzielle Entlastung bedeuten, da das selbstbewohnte Eigentum nicht mehr zum steuerbaren Einkommen zählt. Dennoch entfallen künftig wichtige Steuerabzüge, die für Eigentümer mit hohen Unterhaltskosten oder Hypotheken bisher von Vorteil waren.

Besonders betroffen sind Eigentümer von Zweitwohnungen in Tourismusregionen, da diese künftig mit der neuen Objektsteuer belastet werden könnten. Gleichzeitig könnte der Wegfall von Steuerabzügen den Anreiz für Investitionen in den Unterhalt und die energetische Sanierung von Immobilien verringern, was sich langfristig auf den Marktwert älterer Liegenschaften auswirken könnte.

Was können Eigentümer jetzt tun?

Obwohl aktuell kein akuter Handlungsbedarf besteht, sollten Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Es könnte sinnvoll sein, geplante Sanierungen oder größere Unterhaltsarbeiten vorzuziehen, um noch von den bestehenden Abzugsmöglichkeiten zu profitieren. Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig die eigene Finanzsituation zu analysieren, um auf mögliche Steueränderungen vorbereitet zu sein.

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