Kaufprozess
Immobilienkauf Schweiz: Was Ausländer wissen müssen
Der Immobilienerwerb durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Schweiz orientiert sich primär am aktuellen Aufenthaltsstatus und dem damit verbundenen Wohnsitz. Während Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C in der Regel Schweizer Bürgern gleichgestellt sind, gelten für Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B je nach Herkunftsstaat spezifische Vorgaben zur Eigennutzung.
hypothek.ch
26.03.2026
2 min

Gibt es Einschränkungen für ausländische Käufer*innen?
In der Schweiz steht nicht jeder ausländischen Person der Erwerb von Wohneigentum frei. Personen, die in der Schweiz wohnen und eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen möchten, benötigen in bestimmten Fällen eine Kaufbewilligung. Diese Beschränkungen sollen verhindern, dass ausländische Käufer*innen den Immobilienmarkt in der Schweiz unverhältnismäßig beeinflussen. Die Notwendigkeit einer Kaufbewilligung hängt vom Aufenthaltsstatus, der Nationalität sowie dem Zweck des Erwerbs ab.
Benötigen Sie eine Kaufbewilligung zum Erwerb einer Immobilie?
EU/EFTA-Staatsangehörige
Staatsangehörige der EU/EFTA, die in der Schweiz wohnen, können ohne Kaufbewilligung Immobilien erwerben und genießen die gleichen Rechte wie Schweizer Bürger*innen.
Drittstaatenangehörige mit B-Bewilligung
Personen mit einer B-Aufenthaltsbewilligung können eine Immobilie für den Eigenbedarf erwerben, müssen jedoch eine Kaufbewilligung einholen, wenn sie eine Ferienwohnung oder ein Zweitwohnsitz kaufen wollen.
Inhaber einer C-Bewilligung
Inhaber einer C-Niederlassungsbewilligung haben die gleichen Rechte wie Schweizer Bürger*innen und benötigen keine Kaufbewilligung.
Grenzgänger (Grenzgängerbewilligung, Ausweis G)
Grenzgänger dürfen in der Region, in der sie arbeiten, eine Zweitwohnung erwerben, diese jedoch nicht vermieten.
Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz
Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz, mit Ausnahme der Grenzgänger, benötigen für den Erwerb von Immobilien in der Schweiz eine Kaufbewilligung.
Welche Immobilien können Sie in der Schweiz kaufen?
- Primärwohnsitz: Sie können eine Immobilie für den Eigenbedarf kaufen.
- Ferien- oder Zweitwohnsitz: Diese unterliegen strengen Quoten und Regulierungen.
- Gewerbliche Immobilien: In der Regel können Immobilien für geschäftliche Zwecke ohne Kaufbewilligung erworben werden (Ausnahmen: Vermietung, Immobilienhandel, Gebäudebau).
Welche Regeln gelten für Ferienhäuser?
Ferienhäuser unterliegen einer nationalen Quote, die unter den Kantonen verteilt wird. In begehrten Regionen wie Zürich oder Genf ist der Erwerb durch Ausländer*innen vollständig verboten. Außerdem gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Größe und der Vermietung dieser Objekte.
Wie funktioniert der Bewilligungsprozess?
Falls eine Kaufbewilligung erforderlich ist, muss diese bei den kantonalen Behörden des jeweiligen Immobilienstandorts beantragt werden. Die Anforderungen variieren je nach Kanton, und die Bewilligungen werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum (meist drei Jahre) und für einen bestimmten Zweck erteilt. Zusätzlich finden Sie hier ein Informationsblatt des Bundesamt für Justiz zum Thema „Erwerb von Grundstücken durch ausländische Personen“, inklusive der Kontaktdaten der kantonalen Behörden.
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