Finanzierung
Was gilt als „sauberes“ Eigenkapital?
Der Nachweis von „sauberem“ Eigenkapital ist eine Grundvoraussetzung für jede solide Immobilienfinanzierung in der Schweiz und dient der Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten. Eine transparente Dokumentation der Mittelherkunft beschleunigt nicht nur den Bewilligungsprozess, sondern stellt auch sicher, dass die regulatorischen Anforderungen an das „harte“ Eigenkapital lückenlos erfüllt werden.
16.12.2025
2 min
Definition und Quellen von sauberen Eigenmitteln
„Sauberes“ Eigenkapital sind Mittel mit klarer, legaler Herkunft, die der Käuferin oder dem Käufer unwiderruflich zur Verfügung stehen und nicht zurückgezahlt werden müssen. In der Hypothekenpraxis umfasst das Bargeld- und Sparguthaben, Wertschriften, rechtmässige Schenkungen oder Erbvorbezüge sowie Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Entscheidend sind lückenlose Nachweise wie Kontoauszüge, Schenkungsverträge und Zahlungsbelege.
Abgrenzung zu problematischen Finanzierungskonstrukten
Nicht als sauber gelten Mittel, die nur scheinbar Eigenkapital darstellen, tatsächlich aber rückzahlbar sind oder aus nicht nachvollziehbaren Quellen stammen. Dazu gehören versteckte Darlehen von Privatpersonen ohne klare Vertragslage, kurzfristig aufgebrachte Gelder, die gleich nach dem Kauf wieder abfliessen sollen, oder Gelder mit rechtlichen Einschränkungen. Banken unterliegen strengen Sorgfaltspflichten und lehnen Konstruktionen ab, die Herkunft oder Endgültigkeit verschleiern.
Die Rolle von Vorsorgegeldern und die 10-Prozent-Quote
Vorsorgegelder aus Pensionskasse und Säule 3a gelten nicht als „hartes“ Eigenkapital für die 10‑Prozent‑Quote, können aber als Eigenmittel eingesetzt oder verpfändet werden. Werden solche Gelder bezogen, ist deren Nutzung zweckgebunden, und es fallen je nach Kanton Steuern an. Für die Bank ist wichtig, dass die 10 Prozent des Kaufpreises aus nicht‑vorsorglichen, frei verfügbaren Mitteln stammen.
Anforderungen an Schenkungen und Erbvorbezüge
Auch Schenkungen müssen „sauber“ sein. Das heisst, sie sind schriftlich zu dokumentieren, unwiderruflich zu leisten und als solche zu deklarieren. Bei hohen Beträgen sind kantonale Steuerregeln zu beachten. Innerhalb der Familie empfiehlt sich eine klare Festlegung, ob es sich um eine echte Schenkung oder um einen Erbvorbezug handelt und wie ein allfälliger Ausgleich unter Geschwistern erfolgt.
Vorteile einer transparenten Mittelherkunft
Wer sauberes Eigenkapital nachweist, profitiert von schnelleren Kreditentscheiden, besseren Konditionen und einer reibungsloseren Abwicklung beim Notariat. Es lohnt sich, frühzeitig Belege zusammenzustellen und Unklarheiten zu vermeiden. Unabhängige Hypothekenexpertinnen helfen dabei, die Mittelherkunft banktauglich aufzubereiten und die Struktur der Finanzierung auf Belehnung, Tragbarkeit und Vorsorge abzustimmen.
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