Logo

Regulierung

Lex UBS: Was der Bundesratsentscheid für Hypothekarnehmer bedeutet

Der Bundesrat hat am 22. April 2026 das Too-Big-To-Fail-Paket verabschiedet. Die UBS muss ihre ausländischen Tochtergesellschaften zu 100 Prozent mit hartem Eigenkapital unterlegen. Offiziell soll das Schweizer Hypothekargeschäft unberührt bleiben, doch unabhängige Ökonomen warnen vor indirekten Effekten.

hypothek.ch

04.05.2026

4 min

Mit dem Entscheid vom 22. April 2026 setzt der Bundesrat unter Federführung von Finanzministerin Karin Keller-Sutter eines der grössten Bankenpakete seit Jahrzehnten um. Die Vorlage geht in zwei Tranchen in die Umsetzung. Die Anpassung des Bankengesetzes startet ihren parlamentarischen Weg, die Änderung der Eigenmittelverordnung tritt nach geltender Planung weitgehend per 1. Januar 2027 in Kraft. Für die UBS bedeutet das eine zusätzliche Eigenmittelanforderung in der Grössenordnung von 20 Milliarden Dollar, wovon nach internen Berechnungen rund 9 Milliarden noch effektiv aufzubringen sind.

Was die neue Regelung verlangt

Kern der Vorlage ist die vollständige Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Beteiligungen einer Schweizer Grossbank. Damit reagiert der Bundesrat direkt auf die Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse, deren Kapitalpolster international so stark verteilt war, dass eine geordnete Abwicklung in der Krisensituation nicht mehr möglich erschien. Die UBS soll ihre harte Kernkapitalquote auf der Gruppenstufe nach vollständiger Umsetzung auf rund 15.5 Prozent anheben.

Die Übergangsfrist wurde auf rund sieben Jahre angesetzt, was UBS Zeit gibt, das fehlende Kapital schrittweise aufzubauen. Aus Sicht des Bundesrats summieren sich die jährlichen zusätzlichen Kapitalkosten auf 320 bis 560 Millionen Dollar. Die UBS rechnet selbst mit fast dem Dreifachen.

Die offizielle Position des Bundesrats

In der offiziellen Kommunikation hat der Bundesrat klar festgehalten, dass das Schweizer Kreditgeschäft nicht betroffen sei. Die zusätzlichen Kapitalanforderungen würden ausschliesslich auf das Auslandsgeschäft anfallen und damit weder die Tragbarkeit noch die Verfügbarkeit von Hypotheken oder KMU-Krediten in der Schweiz tangieren. Eine Erhöhung der Hypothekarzinsen sei aus regulatorischer Sicht nicht zu erwarten.

Diese Sichtweise ist nicht unumstritten. Verbände wie Economiesuisse und die Schweizerische Bankiervereinigung kritisieren die Vorlage und warnen vor strukturellen Folgen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Sie verweisen darauf, dass eine Bank ihre Kapitalkosten letztlich über alle Geschäftsbereiche refinanziert, auch wenn die regulatorische Anforderung nur einen Teil betrifft.

Was unabhängige Ökonomen sagen

Eine im Auftrag der UBS erstellte Studie von BAK Economics modelliert die volkswirtschaftlichen Folgen über drei Kanäle. Im Zinsszenario rechnen die Ökonomen mit zusätzlichen Kreditmargen von 0.08 bis 0.33 Prozentpunkten pro Jahr. Das Angebotsszenario beschreibt eine regulatorisch bedingte Verknappung des Kreditangebots, das Standortszenario eine Erosion der Attraktivität der Schweiz als Vermögensverwaltungsplatz. Kumuliert beziffert die Studie die Wachstumseinbussen über zehn Jahre auf 11 bis 34 Milliarden Franken, also 1.3 bis 3.9 Prozent einer Jahreswirtschaftsleistung.

Bemerkenswert ist die Aussage, dass regulatorisch ausgelöste Margenanstiege strukturell und nicht zyklisch wirken. Die Schweizerische Nationalbank kann sie geldpolitisch deshalb nicht einfach kompensieren. Wie die Effekte tatsächlich ausfallen, lässt sich nach Einschätzung der Studie erst in einem bis zwei Jahren mit echten Marktdaten überprüfen.

Die Rolle von UBS im Schweizer Hypothekarmarkt

Die UBS ist nach der Übernahme der Credit Suisse mit Abstand die grösste Hypothekarbank in der Schweiz und hält rund einen Viertel des inländischen Hypothekarvolumens von 983 Milliarden Franken, das die SNB zuletzt für Ende 2025 ausgewiesen hat. Schon eine geringfügige Anpassung der Konditionen bei der UBS hätte deshalb spürbare Effekte auf den gesamten Markt. Sollte die UBS ihre Margen wegen höherer Kapitalkosten anheben, entstünde Spielraum auch für die Konkurrenz, die Konditionen entsprechend anzupassen.

Besonders sensibel sind Renditeliegenschaften und Hypotheken mit hoher Belehnung. In diesen Segmenten reagieren Banken üblicherweise stärker auf veränderte Risiko- und Kapitalkosten als bei klassischen Wohneigentumshypotheken mit moderater Belehnung. Eine Verteuerung träfe institutionelle Investoren ebenso wie private Anleger mit fremdfinanzierten Mehrfamilienhäusern.

Ausblick für Hypothekarnehmer

Kurzfristig ändert sich für Eigentümer und Käufer wenig. Die neuen Regeln treten frühestens 2027 in Kraft, und die siebenjährige Übergangsfrist erlaubt eine schrittweise Anpassung. Wer in den nächsten ein bis zwei Jahren eine Hypothek aufnimmt oder verlängert, dürfte die Konditionen weitgehend so vorfinden wie heute.

Mittelfristig lohnt sich genaue Beobachtung. Sollten die Konditionen der UBS spürbar steigen, würde der Wettbewerbsdruck auf Kantonalbanken, Versicherungen und Pensionskassen abnehmen, mit potenziell höheren Margen im gesamten Markt. Wer bereits heute seine Hypothek diversifiziert über mehrere Tranchen und Anbieter hält, ist gegen solche Verschiebungen besser geschützt als Kunden mit monolithischen Verträgen bei einem einzelnen Institut.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Haus im Umbau

Regulierung

Systemwechsel beim Eigenmietwert: Abschaffung tritt per 1. Januar 2029 in Kraft

Der Bundesrat hat nach jahrzehntelanger politischer Debatte ein klares Datum gesetzt: Ab dem 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum. Für Hausbesitzer beginnt damit eine entscheidende Übergangsphase von 2026 bis 2028, in der strategische Planung bei Steuern und Finanzierung bares Geld wert ist.

13.04.2026

2 min

Franken

Zinsen

SNB Lagebeurteilung (19.03.2026): Nationalbank belässt Leitzins bei 0 Prozent

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) setzt ihren stabilitätsorientierten Kurs fort und belässt den Leitzins im März 2026 unverändert bei 0,0 %. Trotz eines leichten Anstiegs der Teuerung auf 0,1 % und kurzfristiger Inflationsrisiken durch gestiegene Energiepreise signalisiert die Nationalbank weiterhin Kontinuität.

23.03.2026

2 min

Franken

Zinsen

SNB Lagebeurteilung (11.12.2025): Nationalbank belässt Leitzins bei 0 Prozent

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hält an ihrer geldpolitischen Strategie fest und belässt den Leitzins angesichts einer stabilisierten Teuerungsrate von 0,0 % unverändert bei null Prozent. Diese Entscheidung sorgt für Kontinuität am Schweizer Hypothekarmarkt und signalisiert Kreditnehmern vorerst stabil bleibende Refinanzierungskosten im kurzfristigen Bereich.

11.12.2025

2 min